Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit ins Flugzeug genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte “Zipper”) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person.
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

In immer mehr Ländern weltweit beispielsweise die USA, Japan und Korea gelten ähnliche Bestimmungen.

Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

(Quelle: Lufthansa)

Wichtiger Hinweis für
USA-Reisende!

Seit Januar 2009 ist eine Online-Registrierung für Reisen in die USA erforderlich und ab 20. März 2010 gilt die Verpflichtung für Airlines zur ESTA-Prüfung: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen, ist untersagt, falls der Gast sich vorab keine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt hat.

Die Registrierung dazu erfolgt online über das »Electronic System for Travel Authorization« - kurz »ESTA« genannt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Visum oder ohne ESTA-Registrierung Ihren Flug in die USA somit nicht mehr antreten können.

Die ESTA-Registrierung steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Da sie zwei Jahre gültig ist, sollten Sie diese schon frühzeitig durchführen. Lufthansa empfiehlt außerdem, einen Ausdruck der Genehmigung der Behörden bei der Reise mitzuführen. Die Registrierung kann auch von Dritten, z.B. von Familienangehörigen, durchgeführt werden.

(Quelle: Lufthansa)

Hier geht’s zur ESTA-Registrierung.

 

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Letzte Aktualisierungen:
30. August 2010

 

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